"Nach Thailand zu kommen ist nicht schwer, hier zu bleiben dagegen sehr!"

Visa Verlängerung und Arbeitsgenehmigung

Für Bürger der meisten westlichen Länder ist es leicht nach Thailand zu kommen. Aber für lange Zeit hier zu bleiben, oder gar hier in Thailand zu arbeiten, ist recht kompliziert. Sehr wenige Privatpersonen schaffen es die verschiedenen Visa Typen und alle Regeln für eine Arbeitsgenehmigung in Thailand voll und ganz zu verstehen. Und als ob es so nicht schon kompliziert genug wäre, werden die Gesetze und Regeln oft kurzfristig geändert, und dann wird dies nur manchmal öffentlich mitgeteilt. Und im Internet findet man viel veraltete Information, oft vom jeweiligen Autor nicht korrekt verstanden oder irreführend dargestellt.

Die Experten von KBS kennen die aktuellen Regeln und können Sie richtig beraten. Melden Sie sich auch in hoffnungslosen Fällen, hier eine Lösung zu finden ist unsere Spezialität.

Auch wenn Sie einen dauerhaften Wohnsitz in Thailand anstreben, die "Permanent Resicence" können wir Ihnen weiterhelfen.

KBS unterhält ausgezeichnete Beziehungen zu den Behörden, Zur "Immigration" (Ausländeramt / Einwanderungsamt) und zum "Labour department", dem thailändischen Arbeitsamt. Dadurch gibt es kein Versuchen, keine unliebsamen Überaschungen, sondern Erfolge und Resultate werden schnell und sicher erreicht.

Manchmal gibt es mehrere Wege zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wir werden dann Ihre Situation genau untersuchen und Ihnen die für Sie vorteilhafteste Vorgehensweise vorschlagen. Machen Sie einen Termin mit uns!

 

Visum & Immigration, Arbeitserlaubnis

  • Geschäftsvisum
  • Ruhestandsvisum
  • Heiratsvisum
  • Beantragung der Verlängerung des Aufenthalts
  • Beantragung der Arbeitserlaubnis
  • Dauerhafter Wohnsitz in Thailand
  • Thailändische Staatsbürgerschaft
  • Auslandsvisum (UK, Schengen)
Touristen-Visum

Staatsangehörige aus den deutschsprachigen Ländern benötigen zur Einreise ein Visum, wenn sie sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten wollen. Ein Touristen-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt in Thailand ohne Erwerbstätigkeit bis zu höchstens 60 Tagen, eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich.

Studierende

Ein Non-Immigrant Visum ED oder RS für Studierende und wissenschaftlich Tätige stellt die thailändischen Auslandsvertretung im Heimatland des Studierenden aus. Dieses Visum ist üblicherweise 3 Monate gültig und kann bis auf ein Jahr verlängert werden.

Erwerbstätige

Wer in Thailand einer Erwerbstätigkeit nachgehen will, benötigt ein Non-Immigrant B (Business) Visum (falls er nicht schon ein ein Non-Immigrant O Visum (Familie) hat). Nach der Einreise ist sofort eine Arbeitsbewilligung zu beantragen.

Familie

Ein Non-Immigrant O-Visum benötigt, wer sich aus anderen, z.B. aus familiären Gründen, längerfristig in Thailand aufhalten will, in der Regel ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Für dieses Visum sind Belege über die familiären und finanziellen Verhältnisse vorzulegen. Gerade für die Verlängerung des Aufenthaltes aufgrund dieses Visumtyps sind die Regeln in letzter Zeit drastisch geändert worden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand!

Permanent Residence

Mindestvoraussetzung für die Erteilung einer Daueraufenthaltsbewilligung (Permanent Residence) ist, dass Sie sich bereits drei direkt aufeinander folgende Jahre mit einem Non-Immigrant-Visum in Thailand aufgehalten haben. Pro Land und Jahr können maximal 100 Ausländer eine Permanent Residence erhalten. Obwohl diese Quote die aktuelle Nachfrage übersteigt, ist es äusserst schwierig, eine Bewilligung des thailändischen Board of the Immigration Committee zu erhalten. KBS hat das Spezialwissen um dieses doch möglich zu machen.

Unsere Dienstleistungen sind preiswert und werden effizient und freundlich durchgeführt. Machen Sie einen Termin mit uns!

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